Heuriger

Anton von Maron Kaiser Joseph II.
(1741-1790) mit der Statue des Mars


17. August 1784
Eine Verordnung Kaiser Josephs II. erlaubt jedermann, selbst hergestellte Lebensmittel, Wein und Obstmost zu allen Zeiten zu verkaufen und auszuschenken.
Der Heurige erlebt damit in Österreich die offizielle Geburt.

Beim Heurigen. Johann Michael Kupfer. Öl auf Holz. Wien. 1899

Rudolf Alfred Höger
(12. Februar 1877 in Proßnitz Mähren - 7. November 1930 in Wien

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Buschenschank

Nur Besitzer bzw. Pächter von Wein- oder Obstgärten dürfen einen Buschenschank betreiben. Buschenschanken werden heute in Österreich primär in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und der Steiermark, sowie Oberösterreich betrieben.
Jedes dieser Bundesländer hat sein eigenes Buschenschankgesetz, das Öffnungszeiten, Namen und das Angebot regelt, bis auf Oberösterreich, wo das durch Verordnungen geregelt ist.

Das typische Buschenschank-Gericht ist die Brettljause

Eine nachmittägliche Jause in Tirol

Kärntner Brettljause

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